
Slide 1
Hinweis zu den Elektro-Anlagen der Kleingärten
Die Elektroanlage der Kleingärtner beginnt an der Übergabestelle (Rechtsträgergrenze) der Abgangsklemme im Unterverteiler des vereinseigenen Grundnetzes und umfasst alle, nachfolgenden Elektroinstallationen, Anschlüsse und Energiezähler.
Der Pächter ist für den sicheren Betrieb dieser Elektro-Anlage verantwortlich. Teilen sich mehrere Pächter eine Zuleitung so sind sie gemeinsam für Diese verantwortlich. Die Abzweigung von dieser Zuleitung in die einzelnen Gärten geschieht durch einen Abzweigkasten. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, das Dieser eine erhebliche technische Schwachstelle ist und dort auftretende Defekte eine große Gefahrenstelle sind. Eine regelmäßige Überprüfung sollte durchgeführt werden.
Die Elektro-Anlagen der Kleingärten, welche noch nicht auf die derzeit geltenden technischen Bestimmungen angepasst wurden, sollten auf Grund der gestiegenen Nutzungsbedingungen von 1982 bis zum heutigen Zeitpunkt sowie dem Alter der Anlagen auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.
Elektrische Anlagen welche sichtbare Gefährdungen aufweisen werden bis zur Beseitigung der Gefährdung vom Grundnetz getrennt und somit nicht mit Energie versorgt.
Es sollte in jeder elektrischen Anlage für den Personenschutz ein Fehlerschutzschalter (RCD) eingebaut sein